Was enthält die Bestellung bei kocoshop.de?

  • 1 ePA-Konnektor KoCoBox MED+
  • 1 oder 2 E-Health-Kartenterminal Cherry ST-1506 inkl. gSMC-KT
  • Freischaltung VPN-Zugangsdienst
  • Smarte Installationssoftware „KoCo Guide”

Was enthält die Bestellung NICHT?

Die Installation und finale Inbetriebnahme der Institution in der TI ist nur mit einer freigeschalteten SMC-B möglich. Die SMC-B kann über den Shop nicht bestellt werden. Bei der SMC-B handelt es sich um die Praxis- oder Institutionskarte, auch Praxisausweis genannt. Sie wird benötigt, um eine Verbindung zwischen Institution oder Krankenhaus und Telematikinfrastruktur herzustellen und dient der Authentisierung der Institution gegenüber den Diensten der TI. Die SMC-B sollte frühzeitig bei einem externen Anbieter (z. B. Bundesdruckerei) bestellt werden.

Zudem sind eventuell für den Betrieb der TI-Komponenten zusätzliche Netzwerkkomponenten wie z. B. ein Switch oder eine Mehrfachsteckdose erforderlich, diese können Sie kostenpflichtig bei uns bestellen koco-shop.de | TI-Starterset

Was geschieht, wenn ich meine Bestellung abgeschlossen habe?

Sie erhalten von uns eine Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. Zeitnah stimmt unser Kurier oder unsere Kurierin telefonisch mit Ihnen einen Übergabetermin für Ihre TI-Komponenten ab. Die TI-Komponenten dürfen laut Sicherheitsvorgaben der gematik nur an die bestellende Leistungserbringerin oder den bestellenden Leistungserbringer ausgehändigt werden. Zum vereinbarten Termin übergibt Ihnen der Kurier / Kurierin Ihre Hardwarekomponenten in Ihrer Institution und weist Sie kurz ein. Gemeinsam gehen Sie ein Übergabeprotokoll durch, das Sie beide unterschreiben. Bitte halten Sie Ihren Personalausweis bereit, damit Sie sich ausweisen können.

Wann bekomme ich meine Bestellung?

Wir rechnen mit Lieferzeiten von 7-10 Tagen nach Bestelleingang.

Wann erhalte ich eine Rechnung und wann wird die Förderung ausgezahlt?

Die Rechnung erhalten Sie nach Zustellung der Ware in Ihrer Institution. Voraussetzung für den Bezug des Förderbetrags ist der Nachweis der erstmaligen Nutzung der TI-Anwendung „Versichertenstammdatenmanagement” (VSDM). Hierzu ist durch die Praxis im weiteren Verlauf des Quartals der Installation – am besten sofort nach Selbstinstallation – mindestens ein Behandlungsfall mit einer beliebigen eGK anzulegen und abzurechnen.

Wir empfehlen den Kontakt zu Ihrer KV bzw. KZV, um das Beantragungsverfahren abzufragen.

Die Erstattung der Erstanbindung von Apotheken erfolgt auf Nachweis über den Nacht- und Notdienstfond. Der Nachweis für die technische Inbetriebnahme kann in Form einer Selbsterklärung erfolgen

Weitere Informationen haben wir auch hier für Sie zusammengefasst nach Zielgruppe HUMAN , DENTAL oder APOTHEKE

Wie sind die Zahlungsbedingungen?

Nach der Bestellung im Shop erhalten Sie eine Rechnung. Erst nach Begleichung werden die Komponenten per Kurier oder Kurierin ausgeliefert. Daneben ist der Besteller zur Zahlung der vereinbarten monatlichen Entgelte für die Nutzung des Dienstes und die Inanspruchnahme der zusätzlichen Leistungen verpflichtet. Rechnungsperiode ist der jeweilige Kalendermonat. Die Zahlung der Entgelte erfolgt i. d. R. durch Einzug per Lastschriftverfahren. Hierzu erteilt der Besteller der CGM Deutschland AG Division Connectivity im Bestellvorgang des Shops eine Bankeinzugsermächtigung. Auf Wunsch ist, gegen Aufpreis, eine Zahlung per Rechnung möglich.

Ist ein Kauf auf Rechnung möglich?

Unser Angebot ist für optimierte Prozesse und Abläufe ausgelegt, damit wir einen günstigen Preis anbieten können. Dieser sieht eine Abbuchung mittels Lastschrift vor, wie es auch von vielen anderen Onlineanbietern vollzogen wird. Im Zuge der Bestellung unterzeichnen Sie ein Sepa-Mandat und die Lastschrift erfolgt nach Zustellung der Ware. Auf Wunsch ist gegen Aufpreis eine Zahlung per Rechnung möglich.

Kann ich die Rechnung auch in Raten zahlen?

Eine Zahlung in Raten ist bei Bestellung des „Do-it-yourself”-Bundles leider nicht möglich.

Wie werden mir die Geräte geliefert?

Ihre Geräte werden von einem Kurier oder einer Kurierin persönlich ausgeliefert. Sie erhalten einen Anruf zur Abstimmung eines Übergabetermins für Ihre TI-Komponenten. Die TI-Komponenten dürfen laut Sicherheitsvorgaben der gematik nur die bestellende Leistungserbringerin oder den bestellenden Leistungserbringer ausgehändigt werden. Zum vereinbarten Termin übergibt Ihnen der Kurier oder die Kurierin Ihre Hardwarekomponenten in Ihrer Institution und weist Sie kurz ein.

Kann auch eine Vertretung meine bestellten TI-Geräte annehmen?

Die TI-Komponenten dürfen laut Sicherheitsvorgaben der gematik nur an die bestellende Leistungserbringerin oder den bestellenden Leistungserbringer ausgehändigt werden. Sollte dieser verhindert sein, kann dem Kurier oder der Kurierin ein durch den bestellenden ÄrztinLeistungserbringer bzw. die bestellende Leistungserbringerin unterschriebenes formloses Vollmachtsschreiben vorgelegt werden, in der die Vertretung namentlich benannt ist. Diese muss sich bei der Übergabe ausweisen können.

Wie hoch ist meine Erstattung?

Die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer und die Krankenkassen haben im Rahmen des E-Health-Gesetzes Finanzierungsvereinbarungen geschlossen.

Erstattungsbeträge können Sie hier nachlesen.

Darf ich die Installation überhaupt selbst übernehmen?

Ja, das dürfen Sie. So steht beispielsweise in den Finanzierungsvereinbarungen für Ärzte in § 4: „Alternativ hat jede Vertragsarztpraxis die Möglichkeit, statt der Beauftragung eines endnutzernahen Dienstleisters nach Absatz 1, die Komponenten und Dienstleistungen gemäß § 2 und § 3 dieser Vereinbarung selbst zu beschaffen. In diesem Fall ist die Vertragsarztpraxis für die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Komponenten verantwortlich.“

Wie lange dauert die Selbstinstallation der TI-Komponenten in der Praxis?

Die Installation mithilfe unseres Selbstinstallationstools „KoCo Guide” dauert ungefähr 45 Minuten. Bitte führen Sie vorher unbedingt den „KoCo Check” durch, um sicherzugehen, dass am Tag der Installation alle Komponenten – auch die bei einem externen Anbieter zu bestellenden (z. B. SMC-B) – vorliegen. Am besten führen Sie die Installation nach Ende der Sprechzeiten oder am Wochenende durch.

Wie ist das Vorgehen, wenn ich die Installation abbrechen muss?

Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie einen Link zu einem Tutorial. Dieser knapp achtminütige Film erläutert Ihnen die TI-Selbstinstallation Schritt für Schritt. Die Installation selbst wird mit dem Installationsassistenten durchgeführt. Diesen Installationsassistenten laden Sie auf Ihren Institutions-PC, um dann den Hinweisen nach und nach zu folgen, also beispielsweise den Konnektor anzuschließen oder die Karten in das eHKT zu stecken.

Sollten Sie trotz aller Hilfestellungen an einer Stelle nicht weiterkommen, helfen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kocobox.de-Teams gerne weiter. Sie erreichen die SUPPORT-HOTLINE unter +49 (0) 30 2464 908 908.

Sollten Sie auch gemeinsam nicht zu einer Lösung Ihres individuellen Problems kommen, wird Ihnen der Mitarbeiter die Kontaktaufnahme mit einem zertifizierten Techniker nahelegen.

Alternativ finden Sie unter www.koco-shop.de eine Liste von zertifizierten Servicepartnern (DVO).

Kann ich von meinem Vertrag zurücktreten, wenn ich die Installation nicht abschließen kann?

Die Bestellung der TI-Komponenten ist nur Leistungserbringern möglich. Alle Komponenten sind explizit für eine Praxis registriert. Somit sind die Komponenten – ähnlich wie Fotobücher oder andere On-Demand-Produkte – nicht umtauschbar.

Kann auch ein MVZ oder eine Praxis mit komplexer Struktur das „Do-it-yourself”-Bundle bestellen?

Wir empfehlen bei komplexen Strukturen das klassiche „Alles-aus-einer-Hand”-Konzept der CGM. Hier werden Sie umfassend zu den notwendigen Komponenten beraten und ein CGM-zertifizierter Techniker nimmt die Anbindung Ihres MVZs oder anderer komplexerer Filialstrukturen vor.

Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist eine digitale Datenautobahn. Diese vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie (Zahn-) Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigungen, Apotheken und Krankenkassen miteinander und ermöglicht einen sicheren und problemlosen Datenaustausch auch über Sektorengrenzen hinweg.

Im Unterschied zum Internet erhalten nur Personen Zugang zur TI, die ihre Identität zuvor elektronisch nachgewiesen haben. Auch alle Systeme, die sich in der Telematikinfrastruktur befinden oder an sie angebunden sind, weisen ihre Identität vor jedem Kommunikationsvorgang nach und sind durch die gematik geprüft und zugelassen.

Wer nimmt an der TI teil?

Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheken und Kliniken sind per Gesetz dazu verpflichtet, für eine Anbindung ihrer Institution an die TI zu sorgen.

Worin besteht der Unterschied zwischen dem Internet und der Telematikinfrastruktur?

Die Telematikinfrastruktur ist ein sicheres Netz für das deutsche Gesundheitswesen und vom Internet wirksam getrennt. Ausschließlich berechtigte Nutzer können die Anwendungen und Systeme der TI verwenden.

Im Gegensatz zum Internet ist die TI also ein geschlossener, Beteiligten des Gesundheitswesens vorbehaltener Raum.

Was ist das VSDM?

Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ist die erste Online-Anwendung der eGK. Hierbei werden online die Versichertenstammdaten auf der Karte geprüft und gegebenenfalls aktualisiert.

Aktuell befinden sich folgende Informationen im VSDM:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Geschlecht
  • Krankenversichertennummer
  • Versichertenstatus

Welche E-Health-Anwendungen kann ich mit der TI nutzen?

Die Telematikinfrastruktur macht den Weg frei für ein sichereres Gesundheitswesen und einen erleichterten intersektoralen Austausch – und somit für eine bessere Versorgung von Patienten.

Verfügbare Anwendungen:

• Versichertenstammdatenmanagement (VSDM):

Aktualisierung der Versichertenstammdaten auf der eGK

• Kommunikation im Medizinwesen (KIM): Sichere Kommunikation zwischen Leistungserbringern über die TI

• Notfalldatenmanagement (NFDM): Speicherung von

Notfalldaten auf der eGK

• Elektronische Patientenakte (ePA)

• Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch den

elektronischen Medikationsplan (eMedikationsplan)

Was ist ein Konnektor?

Die KoCoBox MED+ ist vergleichbar mit einem Router und bindet als Konnektor die Primärsysteme hochsicher in die zentrale Telematikinfrastruktur ein. Über ein geschütztes Virtual Private Network (VPN), den TI-VPN-Zugangsdienst, gewährleistet die KoCoBox MED+ sichere Verbindungen für den Datenaustausch. Sie stellt die Verbindung zwischen den eHealth-Kartenterminals und dem Primärsystem her, tauscht Daten mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) aus und macht die Verwendung des Heilberufsausweises (HBA) zur Erzeugung und Prüfung von qualifizierten Signaturen möglich.

Benötigt eine Praxisgemeinschaft mehrere Konnektoren?

Es ist nicht zwingend erforderlich, mehrere Konnektoren für eine Praxisgemeinschaft zu installieren – gemäß Finanzierungsvereinbarung ist aber jede Vertragsarztpraxis/Institution förderberechtigt. Für jede Institution innerhalb einer Praxisgemeinschaft sollte allerdings ein separates eHealth-Kartenterminal eingesetzt werden. Der Zugang der Institution zur TI wird über die SMC-B authentifiziert.

Die eGK eines Patienten kann nicht eingelesen werden. Funktioniert nach wie vor das manuelle Ersatzverfahren?

Ja, das manuelle Ersatzverfahren funktioniert weiterhin. Es gibt aber keinen Prüfnachweis. Dies muss in den Abrechnungsdaten markiert werden.

Was ist unter einem sicheren Standort für den Konnektor zu verstehen?

Der Konnektor muss zulassungsbedingt in einem Bereich der Institution platziert werden, der vor dem physischen Zugriff Unbefugter geschützt ist. Dies wird durch einen verschließbaren Ort gewährleistet. Das Kensington Lock stellt eine zusätzliche Maßnahme innerhalb der gesicherten Umgebung dar. Zugang haben nur durch den Institutionsinhaber autorisierte Personen.

Was ist eine SMC-B und wie erhält eine Praxis die SMC-B?

Die SMC-B ist die Praxis- oder Institutionskarte, auch Praxisausweis genannt. Diese wird benötigt, um eine Verbindung zwischen Praxis oder Krankenhaus und der TI herzustellen. Sie dient der Authentisierung der Praxis gegenüber den Diensten der TI. Eine abschließende Inbetriebnahme der TI-Komponenten in der Praxis ist nur mit einer freigeschalteten SMC-B möglich. Sie erhalten Ihre SMC-B bei einem externen Anbieter, z. B. der Bundesdruckerei.

Gibt es eine Frist für die Freischaltung der SMC-B nach Erhalt der Karte bzw. des PIN-Briefes?

Ärzte sollten nach Erhalt der Karte und des dazugehörigen PIN-Briefes umgehend, mindestens innerhalb von 14 Tagen den Empfang der Karte und des Briefes im Antragsportal bestätigen. Dies ist gleichbedeutend mit der Freischaltung. Erfolgt dies nicht innerhalb der 14-Tage-Frist, fordert die Bundesdruckerei den Antragsteller per Mail auf, diesen Schritt vorzunehmen. Hierfür besteht wieder eine 14-Tage-Frist. Sollte der Antragsteller in dieser Zeit seine Karte nicht freischalten, muss der TSP (Trusted Service Provider, Bundesdruckerei) zulassungsbedingt das Zertifikat auf „endgültig nicht freigeschaltet“ stellen.

Für Zahnärzte gibt es keine Fristen.

Sie haben weitere Fragen? Dann erreichen Sie uns unter +49 (0) 30 2464 908 000.